Michael Wüthrich

Der Gundelitunnel ist nur der Anfang: der Westring!

Der Gundelitunnel ist nur der Anfang: der Westring!

Gundelitunnel in Wirklichkeit:

Die beiden Kantonsingenieure und Leiter Tiefbau BS und BL präsentieren gemeinsam am 9.4.2018 beim TCS den Westring. Verkehrszunahme an einem Werktag im Gundelitunnel: +40’000 Fahrzeuge. Verkehrsabnahme oberirdisch: -1000-6000 Fahrzeuge.

Gemäss $13 Abs 2 USG ist dies gesetzeswidrig! Dort steht: „Eine Verkehrsleistungszunahme durch Aus- und Neubau von Hochleistungsstrassen muss auf dem übrigen Strassennetz auch nach dem Jahr 2020 durch flankierende Massnahmen im gleichen Masse kompensiert werden.“

Stellt sich Regierungsrat Wessels bzw. sein Leiter Tiefbau über das Gesetz? RR Wessels hat in den letzten Wochen für den Gundelitunnel geworben und den Gegnern „Denkverbot“ vorgeworfen … ich werfe deshalb die Frage in den Raum: muss sich die Regierung bei der Planung nicht an geltende Gesetze halten? In meinem bescheidenem Rechtsverständnis sollte sich Verwaltung und Regierung genauso an Gesetze halten.
Beweis: die Präsentation seines Leiters Tiefbau! Im übrigen Strassennetz müsste die Zunahme von +40’000 Fahrzeugen durch – 40’000 kompensiert werden. Dort steht aber nur eine ganz bescheidene Abnahme …

Nebenbei: auf einer Folie steht: „Beteiligung Bund: Derzeit noch nicht spruchreif“. D.h.: Basel-Stadt darf das Ganze auch noch finanzieren … nachdem BL die ELBA Autobahn abgelehnt hat.

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