Michael Wüthrich

Anzug betreffend Kamera mit Kennzeichenerkennung anstelle von ODER ZUSAMMEN MIT Poller

Anzug betreffend Kamera mit Kennzeichenerkennung anstelle von ODER ZUSAMMEN MIT Poller

Eben hat der Grosse Rat mit grossem Mehr meinen Anzug an den Regierungsrat überwiesen! Auf Anregung von Tanja Soland habe ich deutlich zu verstehen gegeben, dass auch eine Mischung aus Kamera und Poller (beispielsweise zur physischen Zugangssperre) möglich ist.

Mit dem Ratschlag Kapo 2016 hat der Grosse Rat das elektronische Einlesen von Kontrollschildern  und den Abgleich mit digitalen Zugangsberechtigungen und Parkbewilligungen bereits genehmigt. Die Kameras könnten an dieses System angeschlossen werden und genau gleich die Berechtigung automatisch feststellen. In Kombination mit Pollern kann so das Aussteigen vermieden werden (beispielsweise für Behinderte).

Text des Anzuges:

Am 12. Februar 2014 hat der Grosse Rat den Anzug Heiner Vischer und Konsorten betreffend Poller-System in der Kernzone der Innenstadt an den Regierungsrat überwiesen und diesen am 11. Mai 2016 stehen gelassen. In der Zwischenzeit hat der Regierungsrat positiv zu den Erfahrungen mit dem Pollersystem am Spalenberg berichtet.

Viele europäische Städte jeglicher Grösse kennen zur besseren Regelung der Zufahrtsberechtigung in ihre Fussgängerzonen die Vorrichtung von versenkbaren Pfosten. So auch in Holland. Dort sind aber in der Zwischenzeit viele dieser Poller-Systeme durch Kameras mit (ausschliesslicher) Auto-Kennzeichenerkennung ersetzt worden. So beispielsweise in Delft und Amersfoort. Diese Systeme stehen an den Zufahrten und sind deutlich mit einem Hinweisschild gekennzeichnet. Sie erfassen ausschliesslich die Kennzeichen der Fahrzeuge und gleichen diese mit der (tagesaktuellen) Datenbank der Zugangsberechtigungen ab. Ist diese vorhanden, so passiert nichts. Ist das Fahrzeug nicht zum Zugang berechtigt, so wird eine Busse ausgelöst.

Durch ein solches System werden die berechtigten FahrzeuglenkerInnen nicht aufgehalten und teure bauliche Massnahmen fallen weg. Ausserdem sind keine besonderen Massnahmen bei Tram und Bus nötig. Die Polizei kann sich auf ihre Kernaufgaben beschränken. Der finanzielle und personelle Aufwand für diese Form der Zutrittsberechtigung ist signifikant günstiger.

Anträge zur Zufahrt können bequem per Internet oder Telefon gestellt werden und von der entsprechenden Stelle flexibel und bedarfsgerecht in die Berechtigungsdatenbank eingegeben werden. Es ist theoretisch auch der zeitlich beschränkte Aufenthalt in der Fussgängerzone möglich und kontrollierbar, wenn auch die Ausfahrt registriert wird. So kann flexibel auf die Bedürfnisse des Gewerbes oder von Behinderten eingegangen werden.

Die Anzugsteller bitten in diesem Zusammenhang den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, ob die Zugangsberechtigung zur Kernzone mit Kameras mit Kennzeichenerkennung anstelle von (geplanten) Pollersystemen ausgeführt werden könnte.

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