Michael Wüthrich

Interpellation betreffend des per Ende 2016 in Aussicht gestellten und immer noch ausstehenden Lärmnachweises des Euroairports

Interpellation betreffend des per Ende 2016 in Aussicht gestellten und immer noch ausstehenden Lärmnachweises des Euroairports

Heute (4.12.2017) eingereicht:

Raphael Fuhrer vom Grünen Bündnis hat in der Interpellation 120 vom 19. Oktober 2016 zu dem vom Bundesamt für Umwelt BAFU veröffentlichten Leitfaden über den Methodenstandard in der Fluglärmermittlung Fragen gestellt. Die vom BAFU definierten Standards tragen zur Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Fluglärmmodelle und -messungen am EuroAirport bei.

Der Regierungsrat antwortet zu Frage 1 der damaligen Interpellation

Die erstmalige Erstellung des verlangten Lärmnachweises, d.h. der Lärmberechnungen auf der Basis der Flugbewegungen für das Jahr 2015, sind im Gang. Sie werden auch nach den im BAFU – Leitfaden aufgeführten Grundsätzen und Anforderungen vorgenommen. Die Arbeiten sind gemäss heutiger Planung Ende Jahr abgeschlossen. Die Abnahme der Ergebnisse erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanton und Flughafen. „

und zur Frage 2

„Die Lärmberechnungen werden entsprechend den Anforderungen von Abschnitt 5.1 des BAFU – Leitfadens dokumentiert und der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht. „

und zur Frage 6

„Weil derzeit bis auf den geltenden Lärmbelastungskataster für den Flughafen Basel – Mülhausen , den das BAZL im November 2009 publiziert hat, keine aktualisierten Modellrechnungen der Lärmimmissionen aus dem Flugbetrieb am EuroAirport vorliegen , konnte bisher noch kein Vergleich zwischen berechneter und gemessener Lärmbelastung angestellt werden. Ein solcher wird dann möglich, wenn die Resultate des nach Vorgabe des SIL – Objektblatts geforderten Lärmnachweises, basierend auf den aktuellen Rechtsgrundlagen sowie dem BAFU – Leitfaden, vorliegen.“

Die Bedeutung dieses Lärmnachweises ist erheblich. Der Regierungsrat hat auch dementsprechend geantwortet. Das Problem besteht darin, dass dieser Lärmnachweis auch per 4.12.2017 immer noch nicht vorliegt und der Öffentlichkeit dementsprechend nicht zugänglich gemacht wurde.

Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Warum ist der Lärmnachweis trotz gegenteiliger Antwort auf IP 120 bis heute nicht vorliegend?
  2. Was hat der Regierungsrat (der 2 Verwaltungsratsmitglieder des EAP stellt) in dieser Sache unternommen?
  3. Wann liegt der Lärmnachweis nun tatsächlich vor?
  4. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Verbindlichkeit bezüglich der Antworten zu Interpellationen gegenüber dem Grossen Rat?

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