Der Grosse Rat hat am 9.1.2013 „ja“ gesagt zur Mehrheit der UVEK zum „Ratschlag betreffend Rahmenausgabenbewilligung zur weiteren Umsetzung von Tempo 30; Projektierung und Umsetzung von Massnahmen aus dem aktualisierten Tempo 30-Konzept“. Damals hatten viele bezweifelt, dass die Umsetzung auf Kantonsstrassen zur Umsetzung von Lärmreduktion vor Bundesgericht bestehen würde. Nun sagt das BG explizit: „Recht so“! Jetzt bitte auch entsprechend umsetzen und die damals aufgeführten Strassen zu Tempo 30 machen!
- Neuweilerstrasse (Verbesserung Fussgängersicherheit, Lärmreduktion, homogenerer Fluss des motorisierten Verkehrs)
- Birmannsgasse (Veloroute, Verkehrssicherheit, siehe auch Kap. 2.4)
- Gundeldingerstrasse (viel strassenquerender Fussgängerverkehr, Schulen, Margarethenpark, Institutionen, Lärmreduktion, Wohnlichkeit)
- Dornacherstrasse (schmale Strasse, viel Veloverkehr, Lärmreduktion, homogenerer Fluss des motorisierten Verkehrs)
- Elsässerstrasse (Abschnitt St. Johanns-Tor – Voltaplatz) (Einkaufsstrasse mit Tram, viel strassenquerender Fussgängerverkehr, Lärmreduktion, vergleichbar mit der Güterstras- se, in der auch Tempo 30 vorgesehen ist)
- Ahornstrasse (Strasse hat Quartiercharakter, Lärmreduktion, Wohnlichkeit)
- Klybeckstrasse (Abschnitt Horburgstrasse – Feldbergstrasse) (Einkaufsstrasse mit Tram, viel strassenquerender Fussgängerverkehr, Lärmreduktion, vergleichbar mit der Güterstrasse, in der auch Tempo 30 vorgesehen ist)
- Sevogelstrasse (Sevogelschulhaus, beidseitig durchgehend bewohnt, der untere Teil Gellertstrasse – Hardstrasse ist bereits für Tempo 30 vorgesehen)
- Austrasse (schmale Strasse, Tramverkehr, enge Verhältnisse zum Überholen der Velos, Lärmreduktion, Wohnlichkeit, im Abschnitt Schützenmattstrasse – Brausebad ist bereits Tempo 30 vorgesehen).
Bericht der UVEK zu T30 als PDF.