Michael Wüthrich

Motion zur Wiederinkraftsetzung der Richtlinien für die Möblierung der Boulevard-Restaurants und –Cafés heute eingereicht

Motion zur Wiederinkraftsetzung der Richtlinien für die Möblierung der Boulevard-Restaurants und –Cafés heute eingereicht

Ich möchte nicht, dass wieder die Plastikstühle zum Gestaltungsmerkmal unserer Innenstadt werden! Der Regierungsrat hatte kürzlich die Richtlinien dazu ausser Kraft gesetzt. Deshalb habe ich heute eine Motion eingereicht. Wortlaut:

Basierend auf einem Vorstoss von Peter Eichenberger im Jahr 2002 hat der Regierungsrat Im Rahmen der Überarbeitung der „Richtlinien zur kommerziellen Bewirtschaftung des öffentlichen Raumes“ zum Thema „Boulevardrestaurants/Trottoir- auslagen“ im Jahr 2005 in Zusammenarbeit mit dem Wirteverband Richtlinien festgelegt. So musste die Möblierung der bewilligten Flächen den Anforderungen der Broschüre „Spielregeln für das Betreiben von Boulevardrestaurants“ des Hochbau- und Planungsamtes entsprechen.

Ziel war es, dass sich Boulevard-Betriebe gut in das Stadtbild einfügen. Die Richtlinien  für die Möblierung von Boulevard-Restaurants und –Cafés wurden mit dem Wirteverband Basel-Stadt ausgearbeitet, sind aber seit Februar 2017 nicht mehr verbindlich.

Die Stadt Basel gibt viel Geld aus für die Gestaltung des öffentlichen Raums. Dieser Raum ist die Visitenkarte unserer Stadt. Seit 2005 hat sich in dieser Beziehung vieles zum Guten geändert. Die Zahlen von Basel Tourismus belegen das Basel eine attraktive Destination ist.

Die Motionäre bitten den Regierungsrat die Richtlinien für die Möblierung von Boulevard-Restaurants und –Cafés wieder in Kraft zu setzen.

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