Michael Wüthrich

Paul Blumenthal als „Saubermann“ angetreten und dann sich nicht an bundesrechtliche Vorgaben halten …

Paul Blumenthal als „Saubermann“ angetreten und dann sich nicht an bundesrechtliche Vorgaben halten …

Im Artikel der Basler Zeitung vom 10. Juni entnehme ich (so nebenbei – im Artikel geht es eigentlich um etwas anders), dass sich der Verwaltungsratspräsident der Basler Verkehrsbetriebe Paul Blumenthal  nicht compliant zusätzlich zum Verwaltungsratshonorar 8% Mehrwertssteuer auszahlen lässt (Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (12. Juni 2009 ): Art. 18 Abs. 2 lit. j).

Gerügt wurde ferner, dass Paul Blumenthal in den letzten Jahren die Mehrwertsteuer bundesrechtswidrig auf sein jährliches Verwaltungsratshonorar von 80 000 Franken schlug.

Paul Blumenthal ist als Saubermann angetreten und hat für die CORPORATE GOVERNANCE ein Compliance-Management-System eingesetzt (BVB-Geschäftsbericht 2016). Und jetzt dies! Dabei sollte er es ja wissen: auf seiner Homepage  preist er sich mit den Worten

Suchen Sie für Ihr Unternehmen einen professionellen unabhängigen Verwaltungsrat?…

Die BVB hat ein internes Controlling unter dem Vize-Direktor und Finanzchef Stefan Popp. Die BVB hat ein externes Controlling (Revisionsfirma entweder KPMG oder PWC). Niemand bemerkt es – ausser dem Eignervertreter in der Verwaltung (José González) und ebendiesem wird nun das Dossier BVB von Regierungsrat Wessels entzogen. Notabene in dem Moment, wo in der BVB die Rechnungsführung umgestellt wird und bei einem solchen Schritt sehr genau hingeschaut werden muss, ob die Verläufe noch nachvollziehbar sind.

Spätestens jetzt sollten einmal mehr die Alarmglocken läuten …

  1. Herr Blumenthal behauptet von sich: „geht nicht gibt‘s nicht“. So preist er sich zumindest als Strategie- und Verwaltungsratsexperte auf seiner Homepage an. Ein Unding, wenn man seriös agieren will.
  2. Unter seiner Ägide wurde eine Corporate Governance und Compliance Strategie der BVB 2014 verbindlich, an die er sich selbst offenbar – trotz Offenheit und Transparenz-Bekundungen – nicht hält. Ist er überhaupt noch zu halten?
  3. Welche Rolle spielen in der BVB die rund ein Dutzend ControllerInnen? Hat der Controller der Direktion und der Finanzchef der BVB, der für die Prüfung des Aufwands des Verwaltungsrats mitzuständig ist, versagt?
  4. Welche Rolle hat die letzte Buchführungskontrolle der BVB-Jahresrechnung 2016 gehabt? Die Firma wird im aktuellen Geschäftsbericht der BVB nicht mehr erwähnt.
  5. Ich bin gespannt auf den Jahresbericht der  GPK zu dieser Sache.

Auf diesen Post ist es zu folgendem Mailwechsel gekommen:

Geschätzter Michael Wüthrich

Ich musste eine Weile überlegen, ob ich auf Dein Posting reagieren soll. Denn grundsätzlich kann ich mit Kritik gut leben. Das bin ich mir ja inzwischen besonders von den schmeichelhaften Artikeln der BaZ gewöhnt. Da Du mir hier wider besseren Wissens öffentlich illegales Handeln vorwirfst, möchte ich Deine Leserschaft doch kurz über einige Fakten aufklären.

Zunächst: Viele engagierte BVB-Mitarbeitende sind wie ich mit Herzblut damit beschäftigt, die BVB gut auf Kurs zu halten. Überhaupt macht die 1200-köpfige BVB-Crew täglich einen ausgezeichneten Job, was leider in den Medien viel zu oft vergessen geht. Wen wundert’s angesichts der schwerwiegenden Altlasten, die zum Vorschein kamen. Diese reichen wie Du bestens weisst in die Zeit zurück, in der Du Vizepräsident im BVB-Verwaltungsrat warst. Die schwierige Aufarbeitung ist noch nicht abgeschlossen. Konstruktive Vorschläge, wo wir besser werden können, sind immer willkommen.

Dein Posting als Präsident der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) des Grossen Rates wirkt für mich hingegen irritierend destruktiv. Du bezichtigst mich eines illegalen Verhaltens, rückst die Arbeit in der aktuellen BVB-Führung mit jeder Zeile in eine zwielichtige Ecke. Und warum bloss erweckst Du bewusst den falschen Eindruck, ich würde 8% Mehrwertsteuer in die eigene Tasche abzweigen? Wo doch jedes Kind weiss, dass die Mehrwertsteuer eins zu eins in die Bundeskasse fliesst. Meinst Du wirklich, ich könne es mir erlauben, unsauber zu geschäften und abzurechnen, wie Du hier unterstellst? Das alles wirft für mich schon Fragen nach Deiner Motivation auf, deren Antworten wohl nur Du kennst.

Tatsache ist: Ich bin Angestellter meiner eigenen (mehrwertsteuerpflichtigen) Firma. Ergo habe ich das VR-Honorar wie alle Mandate transparent über die Firma abgerechnet. Das war mit den Behörden, Steuerverwaltung und der AHV-Kasse so abgemacht. Darauf darf ich mich hoffentlich im Rechtsstaat Schweiz verlassen. Bisher wurde ich jedenfalls nicht wegen irgendeines illegalen Verhaltens angeklagt oder verurteilt. Die BVB kann die 8% Mehrwertsteuer, die ich zu 100% an die Bundeskasse abliefere, wiederum als Vorsteuer abziehen. Sie wird also nicht benachteiligt, im Gegenteil. Mich stört es überhaupt nicht, wenn das VR-Honorar nun privat statt über meine Firma abgerechnet wird. Für die BVB ist dies allerdings weniger vorteilhaft, weil sie dann meine Arbeitgeberin statt Mandatsgeberin ist und dadurch die Hälfte meiner Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muss. Diese hatte ich vorher vollumfänglich selber getragen. Kannst Du mir bitte erklären, was daran nicht sauber sein soll?

Damit zurück zu Deinem Posting: In meinem simplen Rechtsverständnis ist es eine strafrechtlich relevante Ehrverletzung (Verleumdung?), wenn jemand ohne nachweislichen Grund (z.B. gerichtliche Verurteilung) jemand anderem öffentlich ein illegales Verhalten unterstellt. Oder was sagt Dein Rechtsempfinden dazu? Deshalb meine Frage: Möchtest Du Dein Posting weiterhin aufrechterhalten? Oder gedenkst Du die öffentliche Verunglimpfung zurückzunehmen? Für eine Antwort danke ich Dir vielmals.

Mit besten Grüssen
Paul Blumenthal


 

Lieber Paul

Warum schriebst du Dinge, über die ich aus meiner Funktion doch besser Bescheid weiss? Dein Argument „Die BVB kann die 8% Mehrwertsteuer, die ich zu 100% an die Bundeskasse abliefere, wiederum als Vorsteuer abziehen“ ist falsch… Die BVB war bis vor kurzem pauschalbesteuert – ergo – kein Vorsteuerabzug möglich…

Meines Wissens sind Mandatsverträge des RR mit Personen (also dir) und nicht mit (deiner) Firma abgeschlossen – andernfalls müsstest du mir diesen wohl zeigen. Ebenso sind es pauschal 80’000.- und wenn schon, dann müsstest du die MWSt davon abziehen. Dann bliebe immer noch das Problem mit der AHV.

Nichts desto trotz: es weiss jedes Kind, dass Verwaltungsratshonorare als Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit zu deklarieren sind. Alles andere ist widerrechtlich und damit illegal. Ob damit mein Posting ehrverletzend ist oder gar eine Verleumdung, wage ich zu bezweifeln.

Was mich an der ganzen Sache wirklich befremdet ist die Tatsache, dass du das Konstrukt (Firma) wohl aus steuerlichen Optimierungsgründen gewählt hast und damit der BVB einen weiteren Imageschaden zugeführt hast.

Mit freundlichen Gruss, Michael


 

Lieber Michael

Einmal mehr bist du nur halbwegs informiert.
1. Das Vorgehen mit der Abrechnung von VR-Honoraren ist mit der Steuerbehörde und der Ausgleichskasse meines Wohnsitzes sauber und offiziell geklärt – inkl die Abrechnung der AHV/IV. Ich habe jeden Umsatzfranken mit der eidgenössischen Steuerverwaltung abgerechnet. Gleiches gilt für die Sozialabgaben. Deine Behauptung, ich hätte unrechtmässig die Mwst eingesackt, ist Verleumdung.
2. Die Abrechnungsmethode der Pauschalbesteuerung wurde auf meine Intervention geändert, weil die BVB in den letzten Jahren viel Geld verloren hat.
3. Die für Honorare zu bezahlenden Sozialbeiträge des Arbeitgebers führen nun zu einer Mehrbelastung der BVB, was ich bedaure.
4. Und noch dies: die Rechtslage bezüglich der Abrechnung von VR-Honoraren ist für Leute, die professionell Mandate ausüben, nicht eindeutig und von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Vielleicht solltest Du Dich hier auch schlau machen. Gleiches empfehle ich Dir bezüglich Funktionsweise und Abrechnung der Mwst.
5. Was Dich scheinbar befremdet, ich würde das Konstrukt der Firma zwecks Steueroptimierung wählen, ist eine weitere Unterstellung/Verleumdung. Denn: a) hat die Steuerbehörde des Kantons Freiburg diese Form ausdrücklich akzeptiert (und zwar nicht aus Steueroptimierungsgründen) und b) ist das Motiv sehr einfach: es geht um die Alimentierung der Pensionskasse (Säule 2a), die für mich als selbständig Erwerbender nur in diesem Konstrukt zufriedenstellend möglich ist.

Ich erlaube mir noch eine Bemerkung: was Du anrichtest mit Deiner Verleumdungskampagne, fügt der BVB wohl den grösseren Schaden zu, als ein legales und allseits geprüftes Abrechnungsprozedere, das seit 2016 zum Nachteil der BVB geändert wurde. Und da soll es Dir noch um das Wohl der BVB gehen? Kaum zu glauben…

Wir werden uns wohl an anderer Stelle treffen müssen.

Beste Grüsse
Paul


Mein Kommentar zum letzten Satz von Paul Blumenthal

„Wir werden uns wohl an anderer Stelle treffen müssen.“:

Die bundesgerichtlicher Rechtsprechung sieht ein Verwaltungsrat als unselbständig erwerbend an. Das Honorar wird aus diesem Grund als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erfasst. In den Verwaltungsrat können gemäss Obligationenrecht nur natürliche Personen gewählt werden. Diese haben die Verwaltungsratstätigkeit persönlich auszuüben. Paul Blumenthal’ GmbH kann deshalb nicht herhalten.

Das Mehrwertsteuergesetz vom 12. Juni 2009 besagt, dass auf Tätigkeiten wie Verwaltungsratsentschädigungen keine Mehrwertsteuer entrichtet werden. Das Honorar ist mit einer Lohnauszahlung gleichzusetzen.

  2. Kapitel: Steuerobjekt
  Art. 18 Grundsatz
1 Der Inlandsteuer unterliegen die im Inland durch steuerpflichtige Personen gegen Entgelt erbrachten Leistungen; sie sind steuerbar, soweit dieses Gesetz keine Ausnahme vorsieht.
2 Mangels Leistung gelten namentlich die folgenden Mittelflüsse nicht als Entgelt:

j.
Entschädigungen für unselbstständig ausgeübte Tätigkeiten wie Verwaltungsrats- und Stiftungsratshonorare, Behördenentschädigungen oder Sold;

d.h.: die Rechtslage ist aus meiner Sicht klar. Ich glaube nicht, dass ich eine Verleumdungskampagne (in den Worten von Paul Blumenthal: „eine strafrechtlich relevante Ehrverletzung (Verleumdung?)“) betreibe und meine Aussage, dass die im BaZ-Artikel vom 10. Juni geschilderte Einforderung der Mehrwertssteuer illegal sei, und der Glaubwürdigkeit des als Saubermann angetretenen Verwaltungsratspräsidenten abdienlich ist, nicht falsch. Ich hoffe, dass falls er (wie im Mail angedeutet) mich verklagen will, dies nicht mit der Hilfe die Rechtsabteilung der BVB geschehen lässt – er müsste es als Privatperson tun (dies würde sonst wieder einen unnötigen Diskurs zur Compliance hervorrufen).

Durch den Diskurs angeregt wurde bei mir ferner der Gedanke, ob die BVB nicht die in den letzten Jahren zu viel verrechnete Mehrwertsteuer von Paul Blumenthal zurückverlangen müsste. Es handelt sich wahrscheinlich um einen Betrag in der Grössenordnung von CHF 30’000.-. Der Mandatsvertrag sieht ein jährliches Brutto-Honorar (inklusive Sozialabzüge und Steuern) zuzüglich Spesen vor. Sollte im Mandatsvertrag eine andere Vereinbarung getroffen worden sein, so müsste dieser offen gelegt werden.

Einfach noch zur Klärung: in Ausnahmefällen könnte die Firma von Paul Blumenthal mit dem VR-P Mandat betreut werden. Dies würde aber gewisse Dinge voraussetzen:

  1. Mandatsvertrag mit Firma und
  2. keine Bruttovereinbarung (oder klare Regelung bezüglich Mehrwertsteuer).

Dies ist jedoch bei Mandatsverträgen in Basel-Stadt (wie im vorliegendem Fall) nicht der Fall.

Presse:

und am 29. Juni 2017:

BVB-Verwaltungsratspräsident Paul Blumenthal und Vize Paul Rüst treten nach dem kritischen GPK-Bericht zurück.

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